BÜPF: Wieso ein Referendum die Schweizer ICT-Branche stärkt

Isabella Mysicka Apr 18, 2016

Am 18. März 2016 wurde das neue Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) verabschiedet und kürzlich publiziert. Das BÜPF regelt die Möglichkeiten des Staates, den Fernmeldeverkehr zu überwachen.

Somit sind sämtliche Fernmeldeanbieter - von klassischer Telefonie bis VoIP, E-Mail, Chatdienste oder auch WLAN-Betreiber im privaten oder öffentlichen Bereich betroffen.

Der Grund, dass das neue BÜPF für einige markante Wortmeldungen gesorgt hat, liegt jedoch nicht in der Breite der Abdeckung, sondern insbesondere in der Schlechterstellung der Schweizer ICT-Anbieter gegenüber den ausländischen: Das BÜPF stellt seine Anforderungen an alle Schweizer ICT-Anbieter, hat jedoch keine Handhabung gegenüber sämtlichen Anbietern, welche zwar ihre Dienste in der Schweiz anbieten, aber in der Schweiz keinen Geschäftssitz haben. Die Kommunikation läuft in der Praxis bereits auf unterschiedlichsten Kanälen und sehr international ab. Oder wer hat noch nie Skype, WhatsApp oder sogar Snapchat benutzt? Diese Anbieter sind von den Bestimmungen des BÜPF ausgenommen.

Weiter wird eine unentgeltliche Bereitschaft für ein jederzeites Mithören gefordert, womit Schweizer ICT-Anbieter vor Investitionen gestellt werden, welche den Standort Schweiz weiter verteuern. Zudem muss der Schweizer Anbieter in der Lage sein, angebrachte Verschlüsselungen jederzeit zu entfernen. Hier darf die Frage gestellt werden, ob dies im Sinne einer sicheren, vertraulichen Kommunikation sein kann.

Für das Referendum werden aktuell Unterschriften gesammelt und wir empfehlen, dieses zu unterstützen. Die Referendumsfrist läuft bis am 7. Juli 2016.

Philipp Koch ist Mitgründer und Geschäftsführer von nine.ch.