EU-Datenschutzverordnung (DSGVO): nine beweist erneut die Einhaltung der neuen Datenverordnungen der EU

Zürich, 08.05.2018 – Mit der bevorstehenden Einführung der DSGVO durch die EU hat Nine die neuen Prozesse im Rahmen der neuen Verordnung überprüft und berücksichtigt - wobei der Datenschutz, insbesondere der Schutz von Kundendaten, bei Nine stets oberste Priorität geniesst.

Die DSGVO ist ein Regelwerk, das vom Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission geschaffen wurde, um den Datenschutz für Einzelpersonen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu stärken und sicherzustellen – trägt diese Regelung schliesslich dazu bei den freien Datenverkehr innerhalb des
Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Die Regelung gilt für alle Unternehmen weltweit, die über Daten zu EU-Bürgern verfügen. Verstösse dagegen ziehen erhebliche Bussgelder nach sich - in Höhe von 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens oder 20 Millionen Euro, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Obwohl die DSGVO eine europäische Regelung ist, wirkt sie sich auf das Geschäft der Nine Unternehmung aus, die für die Daten ihrer europäischen Kunden mitverantwortlich ist, sobald diese bei ihr verarbeitet werden. Aus diesem Grund hat Nine die Entwicklung der DSGVO-Verordnung von Anfang an mitverfolgt. "Die von Nine im Frühjahr 2017 für ihre Kunden erstellten AGB enthalten Bestimmungen zum Datenschutz, die inhaltlich auch den verschärften EU Regeln (DSGVO) standhalten", sagt Philipp Koch, CEO der Nine Internet Solutions AG.

Im Falle von DSGVO, welche per 25. Mai 2018 angewendet wird, stellt die neue Verordnung keine neuen Herausforderungen an die von Nine verfolgten Datenschutzrichtlinien und Compliance-Standards. Nine wurde bereits mehrmals und von verschiedenen Parteien hinsichtlich des Umgangs mit dem Datenschutz (einschliesslich ISO 27001) ohne Beanstandungen oder Vorbehalte geprüft.